Das BVerfG hat mit Urteil vom 24.04.2013 zur Antiterrordatei umfangreiche verfassungsrechtliche Ausführungen gemacht, wodurch sich der diesbezügliche Auftrag der Kommission erledigt hat.
Das BVerfG hat mit Urteil vom 24.04.2013 zur Antiterrordatei umfangreiche verfassungsrechtliche Ausführungen gemacht, wodurch sich der diesbezügliche Auftrag der Kommission erledigt hat.