Im Normalfall beobachte der bayrische Verfassungsschutz keine Kinder, sagte er. „Aber wenn es einen konkreten Hinweis gibt, dass im Umfeld einer islamistischen Gruppe ein Zwölfjähriger unterwegs ist, müssen wir den auch beobachten können.“
Im Normalfall beobachte der bayrische Verfassungsschutz keine Kinder, sagte er. „Aber wenn es einen konkreten Hinweis gibt, dass im Umfeld einer islamistischen Gruppe ein Zwölfjähriger unterwegs ist, müssen wir den auch beobachten können.“