Das bayerische Kabinett hat heute den Entwurf zur Novellierung des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes beschlossen und damit auch den Zugriff des Verfassungsschutzes auf die Telekommunikations- und Standortdaten der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Bei der ersten Präsentation zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fragten wir Bundesjustizminister Heiko Maas, ob denn der Verfassungsschutz Zugriff auf die Vorratsdaten bekommen würde: