Imker haben keinen Anspruch darauf, vor Gentechnik-Anbau in der Nähe ihrer Bienenstände geschützt zu werden. So lautete das am 28. März verkündete Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, zu dem jetzt die Begründung nachgereicht wurde.
Imker haben keinen Anspruch darauf, vor Gentechnik-Anbau in der Nähe ihrer Bienenstände geschützt zu werden. So lautete das am 28. März verkündete Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, zu dem jetzt die Begründung nachgereicht wurde.