Ferner wird offengelegt, dass nach Einreichung einer Beschwerde beim Kreiswahlleiter versucht wurde, die Beschwerdeführerin als psychisch krank darzustellen. Hierzu verwendete man ein „Attest“ eines Mitglieds, welches als Arzt tätig ist. Das „Attest“*, welches von dem Mitglied mit ärztlichem Stempel versehen wurde, entstand durch Beobachtung der Genossin, die die Beschwerde einreichte, auf einer öffentlichen Versammlung.
Der Feststellung der BasisdemokratInnen, dass diese Praxis der Diskreditierung von Oppositionellen fatal an die Praxis stalinistischer Diktaturen erinnert, kann nicht widersprochen werden. Auch, wenn die Betroffene nicht mehr Mitglied der Partei DIE LINKE. ist, erfordert dieser ungeheuerliche Vorgang eine öffentliche Untersuchung. Die Vorstellung, dass die dafür Verantwortlichen weiterhin politische Ämter besetzen dürfen, ist schlicht unerträglich.