(30.4.2016) „Die Bundeswehr kann beispielsweise flächendeckend zum Objektschutz herangezogen werden“, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der „Funke-Mediengruppe“. Eine Änderung des Grundgesetzes hält Bartels nicht für erforderlich.
Die Artikel zur Notstandsverfassung sähen „starke Rechte für die Bundeswehr in extremen Situationen“ vor. Dazu könne auch die Abwehr von Terrorgefahren gehören. F