ESM-Hilfen an Banken ohne den Umweg über die Staaten sind bislang nicht möglich und auch nicht gewollt. Die bisher vereinbarten Regeln sehen vor, dass nur Länder die Mittel abrufen und dann an notleidende Banken weiterreichen können. Sollte ein Land Geld abrufen, muss die Regierung im Gegenzug ein Spar- und Reformprogramm auflegen. Dies war eine wichtige Voraussetzung für die deutsche Zustimmung zu dem EU-Rettungsfonds. Sollte die Kreditvergabe direkt an Banken erfolgen, wäre dieses Prinzip ausgehöhlt.