09.11.2017 - 03:47 [ WSWS ]

Baberowski darf der Geschichtsfälschung bezichtigt werden

Die Entscheidung des Gerichts ist ein Schlag gegen alle, die Baberowskis Kritikern „Verleumdung“ und „Diffamierung“ vorwerfen. Das gilt insbesondere für die Präsidentin der Humboldt-Universität, Sabine Kunst (SPD), sowie zahlreiche Professoren, die Baberowski auch nach seiner Niederlage in Köln noch in einer gemeinsamen Stellungnahme verteidigt und seine Kritiker bedroht haben. Die Stellungnahme, die bis heute online im offiziellen Presseportal der Humboldt-Universität steht, wirft Baberowskis Kritikern indirekt den Verstoß gegen „elementare menschliche und demokratische Grundsätze“ sowie „Extremismus und Gewalt“ vor und erklärt, „mediale Angriffe“ gegen Baberowski seien „inakzeptabel“… Hatte eine derartige Relativierung der Nazi-Verbrechen durch Ernst Nolte in den 80er Jahren noch den Historikerstreit ausgelöst, wird Baberowski heute im akademischen Milieu und in den Medien bis auf wenige Ausnahmen gegen jede Kritik verteidigt. Die großen Zeitungen und die Vertreter sämtlicher im Bundestag vertretenen Parteien stellten sich hinter den rechtsradikalen Professor, der auch in Schulbüchern zitiert und von der Bundeszentrale für politische Bildung verlegt wird.

Baberowskis Niederlage in Köln und Hamburg ist ein Schlag gegen diese Verschwörung. Noch darf man einen Rechtsradikalen einen Rechtsradikalen und einen Geschichtsfälscher einen Geschichtsfälscher nennen. Es geht dabei, wie es im Vorwort zu „Wissenschaft oder Kriegspropaganda“ heißt, um die Frage: „Bleiben die Universitäten Zentren der Wissenschaft und der freien Auseinandersetzung? Oder werden sie wieder, wie schon früher in der deutschen Geschichte, zu staatlich gelenkten Kaderschmieden für rechte und militaristische Ideologien?“