Karlsruhe sagte dazu Ja in seiner Entscheidung – sie wird „Out-of-area-Urteil“ genannt. Verfassungsrechtlich abgehakt wurden in diesem Urteil auch andere Auslandseinsätze, in die sich der damalige Verteidigungsminister Volker Rühe (CDU) schon hineingeschlichen hatte: 1989 in Namibia, 1991 in der West-Sahara, 1993 in Kambodscha, 1992 in die Nato-Seepatrouille auf der Adria, 1993 in Somalia.