Die Seite verstößt in der aktuellen Fassung gegen das Datenschutzrecht, so ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Die Datenschutzbeauftragte NRW sieht in der Seit einen Online-Pranger, denn hier würden Autofahrer bzw. KfZ-Halter, die vielleicht noch nicht mal selbst am Steuer saßen, durch anonyme Bewertungen bloßgestellt.