Die rot-schwarze Koalition hält jedoch eisern an den 3,2 Kilometern Asphalt fest und will dem hunderte Kleingärten und etwa 114 Wohnungen opfern. Ob die Planungsbehörde beim Senat hierfür eine den rechtlichen Anforderungen gerechte Abwägung getroffen hat, will das Leipziger Bundesverwaltungsgericht nun beurteilen.