Das Gesetz enthält eine Reihe von Änderungen an der ursprünglichen Rechtsgrundlage für den Ausnahmezustand aus dem Jahr 1955. Dazu gehören Möglichkeiten zur Sperre von Internetseiten, zur Auflösung radikaler Moschee-Vereine und zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit.