Ein weiter interessanter Punkt ist einer der Richter des 6. Senats, welcher durch Zuständigkeit genau dieses Thema behandeln wird. Prof. Dr. Jan Hecker formulierte zu dem Thema – seinerzeit noch Ministerialbeamter lt. Pressestelle des BVerwG – einen Aufsatz, in welchem er den Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Behörden – auch Bundesbehörden – in Frage stellt.