Schlappe für das Oberlandesgericht München: Die türkische Tageszeitung „Sabah“ hat mit ihrem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht Erfolg. Das OLG muss beim NSU-Prozess eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter ausländischer Medien vergeben. Vorgeschlagen werden drei zusätzliche Plätze – oder aber ein neues Verfahren der Sitzplatzvergabe.