Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hält in einer Entscheidung den „erkennbaren“ Vereinszweck einer umdeklarierten Gaststätte für unzulässig im Sinne der Ausnahmeregelung des Nichtraucherschutzgesetzes
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hält in einer Entscheidung den „erkennbaren“ Vereinszweck einer umdeklarierten Gaststätte für unzulässig im Sinne der Ausnahmeregelung des Nichtraucherschutzgesetzes