05.07.2012 - 19:16 [ contrAtom ]

Aus für AKW Biblis: RWE darf Steuerzahler auf Schadensersatz verklagen

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof ließ am Mittwoch eine Klage des Konzerns gegen eine Anordnung der Landesregierung zu: RWE darf Deutschland auf Schadensersatz verklagen. Damit kommt das Gericht der Ansinnen des Atomkonzerns nach, das “Moratorium” nach der Reaktorkatastrophe Fukushima, während dessen es im März 2011 zur Zwangsabschaltung der alten Reaktoren kam, als rechtwidirg einzuschätzen. In der Verhandlung am Mittwoch ging es aber lediglich um die Zulassung der Klage, nicht um die Rechtmäßigkeit der Anordnung des Ministeriums selber. Darüber will der Hessische Verwaltungsgerichtshof später entscheiden.