18.10.2018 - 16:04 [ Junge Welt ]

Auftakt bayerischer Prozessserie

Im Sommer 2017 hatte Edith Grube auf Facebook zwei Beiträge des Münchner Kommunikationswissenschaftlers und Aktivisten Kerem Schamberger geteilt. In beiden Fällen waren Fahnen der YPG beziehungsweise der YPJ zu sehen. Dafür hat die Münchner Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über insgesamt 2.250 Euro (70 Tagessätze zu je 30 Euro plus Gebühren) gegen Grube ausgestellt. Die Behörde geht davon aus, dass es sich um Symbole einer verbotenen Organisation handelt. Deren öffentliche Verwendung sei daher nach dem Vereinsgesetz verboten.

YPG und YPJ sind allerdings in Deutschland gar nicht verboten.