Die Mobilfunk-Anbieter wiesen die Vorwürfe zurück. «Wir verstehen die ganze Aufregung nicht», hieß es etwa bei Vodafone. «Es ist eine lange gängige Praxis, die mit dem Datenschutzbeauftragten abgesprochen ist.»
…Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar betonte das Recht der Anbieter, Verbindungsdaten bis zu sechs Monate für Abrechnungszwecke zu speichern.