Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen urteilte, dass ein vorzeitiges Aufbrauchen von einmaligen Einnahmen im Grundsatz den Antrag auf Hartz IV hindert. Das gilt auch dann, wenn die Einnahmen für die Tilgung von Schulden verbraucht wurden.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen urteilte, dass ein vorzeitiges Aufbrauchen von einmaligen Einnahmen im Grundsatz den Antrag auf Hartz IV hindert. Das gilt auch dann, wenn die Einnahmen für die Tilgung von Schulden verbraucht wurden.