Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage einer Klägerin abgewiesen, die in der Friedensbewegung aktiv ist und in der Nähe des NATO-Fliegerhorstes Büchel in der Eifel wohnt. Die Klägerin hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel geklagt, dass die in Büchel möglicherweise gelagerten amerikanischen Atomwaffen vom Bundesgebiet entfernt werden. Ferner begehrte die Klägerin, dass die Bundesrepublik Deutschland alle Handlungen im Zusammenhang mit dem Umgang mit nuklearen Waffen („nukleare Teilhabe“) unterlässt.