Treten Sie jetzt dem Ansinnen dieser Atomfirmen entgegen und legen Sie Einspruch gegen den Bebauungsplan ein!
Nutzen Sie Ihre Möglichkeit zur Einwendung im Zeitraum vom 9. Februar bis zum 9. März 2015. In diesem Zeitraum können Sie Ihre „Einwendungen“ an das Rathaus in Braunschweig senden.
Verfassen Sie Ihre eigene, persönliche Einwendung, nutzen sie unsere Einwendungspostkarten, oder Nutzen Sie eine der detaillierteren „Mustereinwendungen“, die Sie ab dem 27. Februar auf der Homepage der BISS abrufen können.
Senden Sie Ihre Einwendungen bitte bis zum 9. März 2015
An den
Oberbürgermeister Markurth
FB61 Beratungsstelle
Planen – Bauen – Umwelt
Langer Hof 8
38100 Braunschweig