Anwohner der Castor-Strecke haben kein Recht, gegen den Transport von hochradioaktivem Müll zu klagen. Das hat am Dienstag das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden.
Anwohner der Castor-Strecke haben kein Recht, gegen den Transport von hochradioaktivem Müll zu klagen. Das hat am Dienstag das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden.