Die Berliner Anwälte, Alexander Funck für Samir M. und Tarig Elobied für Hani N., wollen sich auch ans Bundesverfassungsgericht wenden, sollte der Haftbefehl gegen ihre Mandanten nicht aufgehoben werden.
Die Verteidiger meinen, das Amtsgericht hätte den Haftbefehl gar nicht erst erlassen dürfen. Es gebe keine Anhaltspunkte, die belegen, „dass der Beschuldigte auch nur ansatzweise den Vorsatz zur Begehung der ihm zur Last gelegten Tat hatte“, schrieb Anwalt Funck in seiner Beschwerde. Nach Ansicht von Verteidiger Elobied ist auch nicht bewiesen, dass sein Mandant die Kühlpads erhalten hat.