(17.04.) 1. Wann erfuhren Beamte des BKA erstmalig von Einzelheiten des Projekts „Spade“, insbesondere von der Anzahl möglicher bundesdeutscher Tatverdächtiger, und wann waren in welchem konkreten Umfang in die kanadischen Ermittlungen auch bundesdeutsche Ermittler mit einbezogen?
Vom 24. Oktober bis 1. November 2011 fand ein international organisierter Lehrgang zur Bekämpfung von Kinderpornografie statt, an dem auch zwei Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes (BKA) teilnahmen. Wie vorab vereinbart übergab eine für das Project „Spade“ zuständige kanadische Kollegin der Toronto
Police Service – Child Exploitation Section (TPS-CES) den Mitarbeitern des BKA bei diesem Anlass digitales Beweismaterial im Umfang von 450 Gigabyte (GB) zu potenziellen deutschen Kunden (siehe Antwort zu Frage 8). In die kanadischen Ermittlungen waren keine bundesdeutschen Ermittler eingebunden.
2. Zu welchem konkreten Datum Ende Oktober 2011 erfolgte die Übermittlung der sichergestellten Firmendaten der Azov Films durch INTERPOL an das BKA, und bestand die Möglichkeit der Kenntnisnahme der Namen von Verdächtigen durch die bearbeitenden INTERPOL-Mitarbeiter?
Am 4. April 2012 übersandte Interpol Ottawa im Auftrag des „National Child Exploitation Coordination Centre (NCECC) of the Royal Canadian Mounted Police in Canada“ eine verschlüsselte Festplatte mit Begleitschreiben zum Project „Spade“. Es wurde festgestellt, dass auf der von Interpol Ottawa übermittelten Festplatte keine zusätzlichen Informationen enthalten waren. Ob Mitarbeiter von Interpol Ottawa die Möglichkeit einer Kenntnisnahme der Namen von Verdächtigen hatten, kann vom BKA nicht beurteilt werden.
3. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass bereits zu einem früheren Zeitpunkt als der Ende Oktober 2011 erfolgten Übermittlung der Festplatte an das BKA eine Kenntnisnahme hinsichtlich der Namen von verdächtigten Bundesbürgern durch in das Verfahren involvierte Personen erfolgte?
Einzige Ausnahme war eine am 20. September 2011 per E-Mail übersandte Erkenntnismitteilung der kanadischen Behörden an einen Mitarbeiter des Fachreferates „Kriminalpolizeiliche Zentralstelle für Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen“ des BKA zu einem deutschen Produzenten, von welchem im Zuge des kanadischen Ermittlungsverfahrens Videos sichergestellt wurden. Vergleiche hierzu auch unten die Antwort zu Frage 9. (…)
Ein Mitarbeiter des Fachreferates „Kriminalpolizeiliche Zentralstelle für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen“ sichtete unmittelbar nach Eingang im BKA Anfang November 2011 das Beweismaterial in Hinblick auf einen bestimmten deutschen Produzenten von kinderpornografischem Material, um mögliches Beweismaterial für ein neues Verfahren festzustellen. Vorab hatte er einen entsprechenden Hinweis auf den Produzenten von den kanadischen Behörden erhalten (siehe Antwort zu Frage 3).