Frage 18. Gilt das Briefgeheimnis aus Sicht der Bundesregierung auch für elektronische
Kommunikation?
Falls ja, wie wird dann die „vorsorgliche“ Spionage elektronischer Kommunikation gegenüber herkömmlichem Briefverkehr abgegrenzt, der ja nicht anlasslos ausgeforscht wird?
Antwort Bundesregierung: Nein, elektronische Kommunikation unterliegt dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses, nicht aber dem Briefgeheimnis.