24.02.2012 - 06:41 [ Bundestag ]

Antrag: Mehr Mitsprache des Parlaments bei Auslandseinsätzen der Bundespolizei

a) Jeglicher Einsatz von Bundes- und Länderpolizei im Ausland muss den völ- kerrechtlichen Normen und dem Grundgesetz entsprechen. Grundsätzlich wird eine Beteiligung von Bundes- und Länderpolizei an internationalen Polizeieinsätzen oder Ausbildungsmaßnahmen, die zur Unterstützung von Kriegen und autoritären Regimen dienen, ausgeschlossen.
b) Anstatt eines bloßen Rückholrechts wird für Auslandseinsätze und Auslands- missionen der Bundespolizei nach § 8 BPolG eine Zustimmungspflicht des Bundestages festgeschrieben.
c) Für Auslandsverwendungen von Polizeibeamtinnen und Beamten nach § 65 Absatz 2 BPolG wird eine Pflicht zu konkreter Vorabinformation des Bundestages festgeschrieben und ein Recht des Bundestages auf Rückruf eingeführt.