16.01.2014 - 10:16 [ Bundestag ]

Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen: Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag setzt gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes ein. Das Parlamentarische Kontrollgremium besteht aus neun Mitgliedern.