II. Der Untersuchungsausschuss soll hierzu insbesondere klären, (…)
b)
– ob und gegebenenfalls wann und durch wen der damalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy aufgrund des Informationshandelns bzw. der Datenweitergabe der Bundesregierung oder einzelner ihrer Mitglieder sowie möglicher Datenweitergaben an Dritte von den Ermittlungen und einzelnen Ermittlungsschritten der Staatsanwaltschaft erfahren hat;
– wann welche Maßnahmen von welcher staatlichen Stelle zum Zugriff auf Verbindungsdaten und Inhaltsdaten des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy auf Computern und Servern des Bundestages mit welchen Ergebnissen eingeleitet wurden;
– wer in welchem Umfang und wann Informationen darüber haben konnte und hatte, dass der Name Sebastian Edathy im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Operation „Spade/Selm“ stand;
(…)
– ob und gegebenenfalls wann und durch wen der Beamte des BKA („X“) und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter staatlicher Behörden von den Daten der Operation „Selm“ erfuhren oder diese einsehen konnten bzw. einsahen;
– ob im Zusammenhang mit der Operation „Selm“ gegen weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA und anderer Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder ermittelt wurde und wird;
– ob der Beamte des BKA („X“) durch seine Zugehörigkeit zur Abteilung „Schwere und organisierte Kriminalität“ und seine langjährige Tätigkeit beim BKA Informationen und Daten, die im Zusammenhang mit Verfahren zu Kinder- und Jugendpornographie standen, weitergab bzw. für sich oder andere nutzte;
– welche Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen existieren, um zu verhindern, dass in Behörden vorgehaltene Daten zu Kinder- und Jugendpornographie zu anderen als zu Ermittlungszwecken verwendet werden.