In den sogenannten Bestandsdaten von Telekomanbietern sollen die Sicherheitsbehörden eine automatisierte Suche auch mit unvollständigen Namensbestandteilen oder abweichenden Schreibweisen durchführen dürfen, um Terrorverdächtige aufzuspüren. Begründet wird dies mit Schreibweisenproblemen: Bislang liefern die Abfragen oft kein Ergebnis, weil die Behörden die genaue Schreibweise eines Namens nicht kennen.