„Es hat sich beispielsweise gezeigt, dass es zwischen Staaten mit (z. B. Irland) und ohne Vorratsdatenspeicherung keine Unterschiede im Kriminalitätsaufkommen und – wenn überhaupt – nur marginale Unterschiede in der Aufklärungsquote (insbesondere bei schweren Verbrechen) gebe. Damit gehört die Regelung zumindest auf Grundlage der geltenden EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht mehr eingeführt“, so Ewer.