Das ursprüngliche Schreiben vom 1. November, in dem von gewerbs- und bandenmässigem Drogenhandel die Rede ist, fand sich nicht in Amris Papierakten. Es war aber in digitaler Form im polizeilichen Informationssystem enthalten. Dort entdeckte es der Sonderermittler Bruno Jost, der vom Berliner Senat Ende März eingesetzt wurde, um mögliche Fehler im Umgang mit Amri aufzudecken.