Tatsache ist, dass der Angriff Georgiens auf Südossetien und die dort stationierten russischen Friedenstruppen von der seitens der EU initiierten „Independent International Fact-Finding Mission On The Conflict In Georgia“ als Verstoß gegen internationales Recht eingestuft wurde. Die anfängliche russische Intervention zur Verteidigung der Friedenstruppen auf südossetischem Gebiet wurde als vom Völkerrecht gedeckt befunden. Als unverhältnismäßig wurde allein der Einmarsch russischer Truppen über Südossetien hinaus auf Georgisches Gebiet bezeichnet.