„Ich bedauere, dass der Antrag auf Verzollung erst mit Verzögerung gestellt wurde. Die Nachverzollung ist bereits eingeleitet. Selbstverständlich komme ich jederzeit sämtlichen Rechtspflichten in meinem dienstlichen und privaten Handeln nach. Ich hatte vor, den Teppich bei meinem nächsten Afghanistan-Aufenthalt als persönliches Gepäck mit nach Deutschland zu nehmen.