06.08.2015 - 11:11 [ Heise ]

Anfangsverdacht für Landesverblödung

Die behördliche Behandlung des Falles „netzpolitik.org“ wirft etliche Fragen auf. Die Beauftragung externer Gutachter durch die Generalbundesanwaltschaft für das Vorliegen eines Anfangsverdachts für Landesverrat ergibt keinen so rechten Sinn. Denn zuständig und hoffentlich qualifiziert zur Beurteilung strafrechtlicher Fragen sind die Staatsanwälte und Ermittlungsrichter. Gutachten benötigen Juristen nur dann, wenn zur Bewertung von Tatsachen der eigene Sachverstand nicht ausreicht.