(18.3.2011) Haben Sie´s gemerkt? Es verschwindet, ganz unauffällig, sowohl die bindende Pflicht fĂĽr die Regierungen der Nachbarstaaten Libyens – namentlich fĂĽr den Militärrat Ă„gyptens und die Ăśbergangsregierung Tunesiens – sich bei ihren EmbargomaĂźnahmen einerseits an eigenen Gesetze (“legislation”), als auch an das Völkerrecht (“international law”) zu halten. (…)
Mit dieser Vollmacht zur willkürlichen Intervention der Nachbarländer Libyens, Ägypten und Tunsesien, ist jedenfalls die Grundlage für einen permanten Krieg in Nordafrika und im Mittelmeer gelegt.