Die Große Koalition will die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses Terrorismus bis zur Sommerpause dem Bundeskabinett vorlegen. Bei dieser Neufassung der Richtlinie aus dem Jahr 2002 wird die Grenze dessen, was als Unterstützung des Terrorismus strafverfolgt werden kann, ausgeweitet. Die Richtlinie ist damit ein Türöffner für alle möglichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, die weitere starke grundrechtliche Eingriffe bedeuten.