Einen Antrag auf einstweilige Verfügung gewann der 36Jährige Darius S. vor dem Amtsgericht Kassel. Der Antragsteller selbst lebt seit einiger Zeit von Hartz IV Leistungen. Der Stromlieferant hatte gleich 3 x den Strom aufgrund einer nicht beglichenen Rechnungen abgestellt. Dennoch konnte der Kläger das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das im Grundgesetz festgeschrieben ist, geltend machen.