Zur Gefahrenabwehr schränkten Behörden zunehmend Rechte wie Bewegungsfreiheit, Versammlungsfreiheit oder Privatsphäre ein. In vielen Fällen werden Menschen mit Ausgangssperren oder Reiseverboten belegt oder müssen eine elektronische Fußfessel tragen. Die Anwendung solcher Kontrollmaßnahmen müsse stets verhältnismäßig und tatsächlich notwendig sein, sie dürfe erst nach einer richterlichen Prüfung und Anordnung erfolgen, fordert Amnesty International.