Ein Großteil der Diskussionen rund um ALG II, um Sanktionen jeglicher Art, sowie die Frage, wie ALG-II-Empfänger zu mehr Arbeitswilligkeit angehalten werden können, befasst sich lediglich mit dem Teil des ALG-II-Klientels, das bisher keine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat. Ein nicht geringer Anteil der ALG-II-Empfänger arbeitet jedoch.