(12. November 2015) Mit heute verkündetem Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz verpflichtet ist, einem Journalisten weitgehend Auskunft zu einem Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit der Vernichtung von Akten zu erteilen, die den NSU betrafen.