03.06.2013 - 09:45 [ Bundesverfassungsgericht ]

Akkreditierungsbedingungen und Hinweise für Journalisten und Besucher zur mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren ESM/EZB

In dem nunmehr anstehenden Hauptsacheverfahren wird der Senat abschließend über die Verfassungsmäßigkeit der Zustimmungsgesetze zum Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), zum Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Vertrag) und zum Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und
Währungsunion (Fiskalpakt) entscheiden und die im Urteil vom 12. September 2012 ausdrücklich dem Hauptsacheverfahren vorbehaltenen Rechtsfragen klären (vgl. insoweit auch die Pressemitteilung Nr. 47/2012
vom 2. Juli 2012). Dies betrifft insbesondere die parlamentarische
Absicherung von Entscheidungen des Europäischen Stabilitätsmechanismus über die Ausgabe von Anteilen am Stammkapital zu einem vom Nennwert abweichenden Kurs (Art. 8 Abs. 2 Satz 4 ESMV) und die haushalterische Sicherstellung, dass es unter keinen Umständen zu einer Anwendung des Art. 4 Abs. 8 ESMV auf die Bundesrepublik Deutschland kommt