Durch Verfügung legte der Vorsitzenden des 6. Strafsenats fest, die 50 für die Medien vorgesehenen Plätze im Saal A 101 nach dem sogenannten Windhundprinzip zu vergeben. Das bedeutet, dass den 50 Journalisten, die sich zuerst – per E-Mail oder Fax – bei der Pressestelle des OLG München gemeldet haben, ein Platz im Saal garantiert wird.(…)
Die Aussage des Gerichts, dass es sich um ein „deutsches Verfahren“ handele und daher ausländische Medien keine besondere Stellung hätten, zeigt leider, wie wenig sensibel das Gericht in dieser Frage agiert.