12.07.2017 - 10:45 [ Bundeskriminalamt ]

Ak­kre­di­tie­run­gen zum G20-Gip­fel in Ham­burg

Beim G20-Gipfel führte das Bundeskriminalamt (BKA) bei jedem Pressevertreter mit dessen Einverständnis eine Sicherheitsüberprüfung als Teil des Akkreditierungsverfahrens durch.

Für einige Journalisten lagen zum Zeitpunkt der Akkreditierung Staatsschutzerkenntnisse ausschließlich deutscher Sicherheitsbehörden vor. In Abwägung zwischen dem hohen Gut der Pressefreiheit und der zu gewährleistenden Sicherheit der Gipfelteilnehmer haben Bundespresseamt (BPA) und Bundeskriminalamt trotzdem gemeinsam entschieden, diesen Personen zunächst eine Akkreditierung zu erteilen. Gewichtige zusätzliche sicherheitsrelevante Erkenntnisse und die Gesamtbeurteilung der aktuellen Entwicklungen der Gipfelsituation führten am Donnerstag, dem 6. Juli, und am Freitag, dem 7. Juli, zu einer Neubewertung mit dem Ergebnis, in 32 Fällen die Akkreditierung nachträglich zu entziehen.