„Aufgrund der verfügbaren Daten ist unter anderem ein komplettes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr und ein aktiver Schallschutz an allen Flughäfen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung generell erforderlich“, hieß es aus dem Arbeitskreis.
„Aufgrund der verfügbaren Daten ist unter anderem ein komplettes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr und ein aktiver Schallschutz an allen Flughäfen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung generell erforderlich“, hieß es aus dem Arbeitskreis.