04.12.2014 - 12:52 [ Bitkom ]

Änderung der Telekommunikations- Überwachungsverordnung (TKÜV)

(Stand: 06.07.2004)
Zulässigkeit der sog. Auslandskopf-Überwachung:

BMJ ist nach erneuter Diskussion der Problematik hinsichtlich der Überwachung von Telekommunikationsverbindungen, die aus dem Inland zu einer bestimmten Rufnummer im Ausland aufgebaut werden, zu dem Schluss gekommen, dass derartige Überwachungsmaßnahmen zulässig sind. Dies hat zur Folge, dass
§ 3 Abs. 2 TKÜV um Satz 3 ergänzt und § 4 TKÜV aufgehoben wird.