Begründung: Ab 2013 wird jeder Haushalt gezwungen eine Rundfunkabgabe zu bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle ob man öffentlich rechtliches Programm bezieht oder überhaupt ein Empfangsgerät besitzt.
Dies gleicht einer Steuer, die nach dem Grundgesetz aus guten Gründen verboten ist.