Für die Novellierung der Verfassung sind mehrere Bedingungen erforderlich. Erstens müssen dafür 60 Prozent aller Abgeordneten und Senatoren abstimmen. Dann findet eine Sitzung der Verfassungsversammlung unter Beteiligung des Präsidenten, der Vertreter beider Parlamentshäuser, regionaler Legislativorgane und der Vorsitzenden des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichtshofs und des Obersten Schiedsgerichts statt, die die Novellen entweder ablehnen oder einen neuen Verfassungsentwurf erarbeiten und mit zwei Drittel befürworten müssen. Zudem muss ein Referendum durchgeführt werden..