Der Niedersächsische Verfassungsschutz muss Daten löschen, die er seit Ende der 1990er Jahre über StadtRadio-Redakteur Kai Budler gesammelt hat. Das entschied heute das Verwaltungsgericht Göttingen. Der Verfassungsschutz hatte unter anderem mehrere Anwesenheiten bei Demonstrationen und Budlers Tätigkeit beim StadtRadio dokumentiert.