Vier deutsche Atomreaktoren, die soeben durch die Laufzeitverlängerung weitere 18 Jahre an Menschengefährdungszeit gewonnen haben, sind nach dem Gutachten eines Instituts für Sicherheits- und Risikowissenschaften mit „schwerwiegenden Konstruktionsmängeln“ behaftet, die „durch keinerlei Nachrüstungsmassnahmen ausgegeglichen werden können.“