Über eine Stunde dauerte die Besichtigung der Wohnung durch den Richter, Rechtsanwälte und Eigentümer. Durch die Besichtigung wollte der Richter feststellen, wie hoch er die Mietminderung der Mieterin infolge Wasserschäden als berechtigt ansieht. Die Höhe, die er für berechtigt hält, entscheidet über die Zulässigkeit der Kündigung. Das wird bei einem Prozeß im Februar 2014 verkündet. Wir sehen uns dann dort!